Qualitätsbericht
Der Qualitätsbericht gibt einen systematischen Überblick über das Qualitätsmanagement eines Krankenhauses. Dieser Überblick zählt Leistungen nach Art, Anzahl u. Qualifikation einer Klinik auf. Der Qualitätsbericht richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit mit dem Ziel für diese eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu geben. Die Pflicht der Krankenhäuser Ihren Bericht zu veröffentlichen garantiert mehr Transparenz für Patienten und Krankenkassen.
Laut Gesetz muss jedes Krankenhaus alle zwei Jahre den sogenannten strukturierten Qualitätsbericht nach §137 SGB V erstellen und veröffentlichen. Diese gesetzliche Vorgabe tritt erstmals zum 31. August 2005 in Kraft und gilt damit rückwirkend für das Jahr 2004. Den Krankenhäusern ist vorbehalten, eigene Berichte jederzeit zu erheben und zu publizieren. Auch hat jede Klinik das Recht, mehr als die vom Gesetzgeber geforderten Angaben zu machen.
(Quelle Wikipedia - die freie Internetenzyklopädie)
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